GBV Kultur von 1950 e.V. - 730 -

Info

ALLGEMEINES
Die Gartensaison startet immer im April und endet im Oktober.
Wasser ist nur während der Gartensaison verfügbar, da die Leitungen sonst einfrieren könnten.
Alle Wasseruhren, die nicht mehr geeicht sind, müssen ausgetauscht werden.
Die Kosten für die neuen Wasserzähler werden in der Jahresrechnung aufgeführt.
Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang in den Vereinskästen. Ein Mitglied kann sich nicht berufen, dass es die Bekanntmachungen nicht gelesen hat.
Bitte beachte, dass der große Hecken- und Baumschnitt nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt ist, da die Vögel in den Hecken nisten. Zwischendurch ist nur ein kleiner Formschnitt erlaubt.
Bei baulichen Maßnahmen auf der Parzelle immer den Vorstand befragen, ob diese laut Satzung zulässig sind. Strom und Wasserleitungen beim Einschlagen von Pfosten und baulichen Maßnahmen sind zu beachten!
Lärmende Arbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Bohren, häckseln usw. ist nur in der Zeit von Montag bis Samstag von 7-13:00 und 15:00 20:00 Uhr erlaubt.
Mittagsruhe ist von 13-15 Uhr und ist einzuhalten.
Trampolin
Den Aufbau eines Trampolin muss vom Vorstand genehmigt werden.
Folgene Auflagen müssen erfüllt werden:
1. Der Aufbau ist in der Zeit vom 01.04.-31.10. erlaubt
2. Nach ende des Zeitraumes muss es Komplett Abgebaut werden.
3. Das Trampolin ist so vor Sturm zu sichern, das es nicht weg weht.
4.Es darf nur unter Berücksichtigung des Grenzabstandes von 2,50 m aufgebaut werden.
5. Sollte es zu Schäden durch dem Trampolin kommen, bis du dafür Haftbar.
6. Eine Benutzung des Trampolin in den bekannten Ruhezeiten (13-15Uhr, Feiertags ganztägig) ist nicht zulässig.
ÄNDERUNGEN DER ADRESSE, Telefon, E-Mail oder Weiteres
Bitte melde dich zeitnah, wenn sich etwas bei dir/euch ändert
schreibt bitte eine E-Mail an:
verwaltung@kultur730.de
STROM
Alle Themen bezüglich Strom haben mit dem GBV Kultur von 1950 e.V.nichts zu tun.
Das muss alles Privat geregelt werden. Für eine Ordnungsgemäße Instalation ist der Pächter verantwortlich.
Solaranlage
Den Aufbau einer Solaranlage muss vom Vorstand genehmigt werden.
Folgene Auflagen müssen erfüllt werden:
1.Die Installation einer Solaranlage auf dem Dach der Laube wird nur Gehnemigt, wenn die Statik der Laube dies zulässt.
2. Solaranlagen gelten als Bauwerke und dürfen nicht neben der Gartenlaube installiert werden.
3. Die Akkus der Solaranlage sind hitzebeständig, Umgebungstemperaturen über 0 Grad Celsius können Probleme verursachen. Es muss ein Montageort mit einer stabilen Umgebungstemperatur unter 50 Grad Celsius gewählt werden.
4. Die Erzeugung von Strom auf der Parzelle zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder
zum Verkauf ist nicht zulässig.
Bei einem Schaden der Technik von der Solaranlage innerhalb der Laube, wird vom Landesbund der Gartenfreunde eine Höherversicherung empfohlen. So soll bei einem Schaden eine unterversicherung vermieden werden.


© R.Rieper