Mitglieder Termine & Hinweise

Infos für unsere Mitglieder:
Termine, Gemeinschaftsarbeit, 

Die Gartenbesichtigung heute war sehr erfolgreich.

 

Wir waren vom Vorstand heute von ca. 11:00 Uhr bis 18:30 Uhr dabei.

Eine Auswertung der Mängel erfolgt in kürze und wird hier bekannt gegeben.

 

Was erschreckent war, dass kaum eine Parzelle die 1/3 Regelung der Gärtnerrische Nutzung hatte.

Die ist Plicht um die Gemeinützigkeit bei einer Überprüfung stand zu halten. Das kann dazu fühern,

dass uns die Gemeinützigkeit abgesprochen wird. Das zur folge hat, dass es zu einer Kündigung aller Parzellen führt. Bitte stellt mehr flächen einer Gärtnerischen Nutzung her. Sie ist Pflicht eines jeden Pächters.

 

Schon mal vor ab, einige Gräben hinten sahen sehr schlecht aus. Vorne hui hinten Pfui. Ein Garten hat über den Graben mit einer Beton Mauer gebaut.

 

Für die nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit Stunden, wie angekündigt in eigenregie für die Grabenreinigung wird in kürze berechnet und erfolgt per Post.

 

 

Es ist Juni, die Hecke wuchert und du greifst zur Heckenschere. 

 

Moment mal!  Bevor du loslegst, ein kleiner Hinweis: Laut § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. 

 

Das bedeutet, sieben Monate lang solltest du auf einen radikalen Rückschnitt verzichten.

 

Warum das? Ganz einfach: In deiner Hecke brüten viele Vögel, wie Amseln, Rotkehlchen, Zaunkönige, Heckenbraunellen und Grünfinken. Manche Arten brüten sogar zwei- bis dreimal pro Saison. Von März bis August sind ständig Nester mit Eiern oder Jungvögeln in deiner Hecke zu finden.  Stell dir vor, du würdest mit einer Heckenschere in ein solches Nest schneiden – das wäre wie ein Bulldozer in ein Wohnhaus.

 

Aber keine Sorge, du kannst deine Hecke trotzdem pflegen!

 

Von Oktober bis Februar darfst du sie radikal zurückschneiden, auf den Stock setzen, die Form schneiden und sogar komplett zurücknehmen.

 

Zwischen März und September ist ein schonender Formschnitt erlaubt, bei dem du den Neuaustrieb leicht einkürzen und die Kontur pflegen kannst.  Wichtig ist dabei, nicht ins alte Holz zu schneiden und nicht zu radikal zu einkürzen.

 

Bevor du überhaupt mit dem Schneiden beginnst, egal ob radikal oder nur formschneiden, solltest du die Hecke auf Nester kontrollieren.

 

Es ist verboten, Vögel zu stören, und Bußgelder können je nach Bundesland zwischen 5.000 und 10.000 Euro oder mehr liegen.

 

Und falls sich dein Nachbar über die wachsende Hecke beschwert: 

Das Gesetz steht über der Nachbarschaftskosmetik.  Die Hecke wächst sieben Monate lang unkontrolliert – das ist der Preis, den wir für den Artenschutz zahlen.

 

Im Oktober darfst du dann wieder richtig loslegen. Bis dahin:

Formschnitt, aber bitte vorsichtig und ohne Nester zu zerstören.