stand vom 17.05.2024.
GBV Kultur von 1950 e.V. - 730 -
Die Schadenanzeige ist erst vom Vorstand zu unterschreiben bevor Sie zum Landesbund gesendet wird. Der Landesbund bearbeitet keine Schadenanzeigen ohne die Unterschrift des Vorstandes. Bitte eine Kopie von der Schadenanzeige fertigen. Leider ist es vorgekommen, dass die Schadenanzeigen nicht beim Landesbund der Gartenfreunde angekommen sind.
Mitglieder
© R.Rieper